











Die Pflicht zur Vorhaltung einer elektronischen Widerrufsfunktion („Widerrufsbutton“) tritt zum 19.06.2026 in Kraft und gilt für alle Shops mit Online-Bestell- oder Buchungsfunktion, in denen (auch) vom Verbraucherwiderrufsrecht umfasste Waren, Dienstleistungen und/oder digitale Inhalte angeboten werden. Sie haben also Handlungsbedarf.
Genauere Informationen dazu hier:
www.it-recht-kanzlei.de/widerrufsbutton-faq-leitfaden-online-handel.html
Wenn Sie einen B2C Zen Cart Shop betreiben, müssen Sie daher vor dem 19.06.2026 ein elektronisches Widerrufsformular integrieren.
Damit Sie genügend Zeit für die Integration haben, habe ich bereits jetzt ein kostenloses Modul dafür bereitgestellt.
Funktionalität und Texte wurden von der IT-Recht Kanzlei geprüft und das Modul erfüllt exakt die geltenden Vorgaben ab 19.06.2026
Download des Moduls und weitere Infos:
www.zen-cart-pro.at/knowledgebase/elektronisches-widerrufsformular-fuer-zen-cart-1-5-7-deutsch
Wenn Ihr Shop von dieser neuen Regelung betroffen ist, integrieren Sie das Modul bitte rechtzeitig.
Sie brauchen Unterstützung bei Integration und Konfiguration des Moduls?
Nutzen Sie meinen